Familienrecht

Im Rahmen des Familienrechts beraten wir sie ausführlich

bei Trennung und Scheidung

zu den Fragen bezüglich

  • Umgangs- bzw. Sorgerecht für Ihre Kinder
  • Kindesunterhalt / Ehegattenunterhalt
  • Aufteilung des Vermögens
  • Hausratsaufteilung / Verbleib in der Ehewohnung

bei Generationenkonflikten

Übergang eines Familienunternehmens
Unterhalt für Volljährige
Unterhaltsansprüche der Eltern
Ansprüche der Großeltern u.a.

zur Vorbeugung von späteren Streitigkeiten

Abfassung von Eheverträgen
Abfassung von Partnerschaftsverträgen
Abfassung von Übernahmeverträgen bei geplantem Firmenübergang

vertreten wir sie in außergerichtlichen Verhandlungen und sind bestrebt, einvernehmliche Lösungen zu erziehlen,

und setzen uns in Scheidungs- sowie allen übrigen gerichtlichen Verfahren für Ihre Ansprüche ein.

Ihre Ansprüche werden entweder durch notariellen Vertrag oder durch gerichtliches Urteil gesichert und notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt.

 

 


Rechtsanwälte
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