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Familienrecht
Im Rahmen des Familienrechts beraten wir
sie ausführlich
bei Trennung und Scheidung
zu den Fragen bezüglich
- Umgangs- bzw. Sorgerecht für Ihre Kinder
- Kindesunterhalt
/ Ehegattenunterhalt
- Aufteilung des Vermögens
- Hausratsaufteilung
/ Verbleib in der Ehewohnung
bei Generationenkonflikten
Übergang eines Familienunternehmens
Unterhalt für Volljährige
Unterhaltsansprüche der Eltern
Ansprüche der Großeltern u.a.
zur Vorbeugung von späteren Streitigkeiten
Abfassung von Eheverträgen
Abfassung von Partnerschaftsverträgen
Abfassung von Übernahmeverträgen bei geplantem Firmenübergang
vertreten wir sie in außergerichtlichen Verhandlungen
und sind bestrebt, einvernehmliche Lösungen
zu erziehlen,
und setzen uns in Scheidungs- sowie allen übrigen
gerichtlichen Verfahren für Ihre Ansprüche
ein.
Ihre Ansprüche werden entweder durch notariellen
Vertrag oder durch gerichtliches Urteil gesichert und
notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt.
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